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Augenprüfung im Rahmen der G37-Untersuchung

Mann im Büro

Haben Sie einen Bildschirmarbeitsplatz?

Verbringen Sie die meiste Zeit des Tages vor dem Monitor?


über die G37-Untersuchung

Die Verordnung für Bildschirmarbeitsplätze schreibt vor, dass die Arbeitnehmer an Bildschirmarbeitsplätzen in regelmäßigen Abständen Anspruch auf die Überprüfung der Sehfunktion haben.

Empfehlung vom Augenoptikermeister Felix Fischer:

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Augen zu testen. Die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen stellt für die Augen eine hohe Belastung dar.

PC Arbeitsplätze

Die Sehleistung wird in unterschiedlichen Entfernungen (unendlich, Computerdistanz und Lesedistanz) geprüft, sowie das Zusammenspiel beider Augen – das binokulare Sehen – und das Farbensehen.

Ein Screening des zentralen Gesichtsfeldes wird ebenfalls durchgeführt.

Gerade die Überprüfung der Zwischendistanz ist von entscheidender Bedeutung, da diese bei der Arbeit am Computer zwingend notwendig ist und mit einer reinen Nah- oder Fernbrille oft nur unzureichend abgedeckt wird. Gleitsichtbrillen sind meist auch nicht für intensive Tätigkeit am Computer nicht geeignet, da sie eine unnatürliche Kopfhaltung fördern, die zu Nackenbeschwerden führen kann.

Wenn die G37-Sehprüfung Auffälligkeiten zeigt, sind weitere Messungen und/oder Untersuchungen notwendig, die dann entweder von einem Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden.

Wir sind Partner der Industrie und bieten für Firmen Filderstadt und den benachbarten Städten wie den Sehtest nach G37 an. Außerdem gibt es bei uns die Möglichkeit, Rahmenverträge über die Anfertigung und Lieferung von Bildschirmbrillen abzuschließen.

Arbeitsplatz mit mehreren Monitoren